Floba Jagdreisen

Allgemeines zur Jagd im Ausland

Seit dem Eintritt in die EU werden an den Grenzübergängen die Dokumente der Jäger nicht mehr kontrolliert. Aber von Polizei und Zoll werden Einreisende auch außerhalb der Grenzen weiterhin stichprobenartig überprüft. Zur Einfuhr der Jagdwaffen benötigen EU Bürger folgende Dokumente:
  • Den Europäischen Feuerwaffenpass
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einladungsbrief des Veranstalters oder Reviers
  • !!! auch Bürger aus der Schweiz bekommen einen EU Feuerwaffenpass !!!
Bei der Ausreise aus Ungarn und Kroatien sind eine Bestätigung (Rechnung) des Reviers, sowie des Dokument der Trophäenbewertungskommision mitzuführen.

Einfuhr von Waffen

Einer Waffeneinfuhrgenehmigung für EU Bürger bedarf es künftig nicht mehr. Die Waffen dürfen im Rahmen des New Yorker Abkommens mit dem Europäischen Feuerwaffenpass transportiert werden.

Zoll- und Grenzkontrollen

Innerhalb der Binnengrenzen der EU werden keine Zoll- und Grenzkontrollen mehr durchgeführt, aber nach gebräuchlicher Praxis der EU können Sie im Umkreis der Grenze jederzeit von Polizei oder Zoll kontrolliert werden.

Rechtliche Regelung

Die rechtlichen Grundlagen zur Regelung der Jagdvermittlung ändern sich nicht. Die Voraussetzung für eine Jagd in Ungarn ist weiterhin der Jagdvertrag. Einen solchen Jagdvertrag dürfen weiterhin nur die vom Ungarischen Wirtschaftsministerium registrierten Unternehmen abschließen. Darüber hinaus bedarf es zur Jagd einer ungarischen Jagdkarte sowie einer ungarischen Jagd Haftpflichtversicherung. Ein Jagdvertrag darf nur mit solchen Jagdgästen abgeschlossen werden, die in ihrem Heimatland über eine gültige Jagdkarte verfügen. Im Falle des Erlegens vom geschützten Wild ist nach Maßgabe der jeweils geltenden Gesetze Strafe zu zahlen und mit anderen Konsequenzen zu rechnen.

Grenztierärztliche Untersuchung

Gemäß den Richtlinien der EU werden künftig bei Trophäen und Wildbret an den Grenzübergängen keine tierärztlichen Untersuchungen mehr durchgeführt. Beim Transport von Trophäen und Wildbret wird für eine trotzdem mögliche Kontrolle die Rechnung und die Trophäenbewertungsurkunde benötigt.

Wichtige Hinweise für die Jagdgäste aus nicht EU-Staaten

Zur Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung sind beim Zoll weiterhin die folgenden Unterlagen vorzuzeigen:
  • Reisepass
  • Einladungsbrief des Jagdveranstalters
  • Im Heimatland gültige Jagdkarte
Für die Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung können Sie in Ungarn ausschließlich die folgenden Grenzübergänge in Anspruch nehmen: Hegyeshalom/Nickelsdorf und Flughafen Budapest Ferihegy

Zur Mitnahme von Trophäen in Länder außerhalb der EU sind bei Ausreise aus der EU folgende Unterlagen an die Zollbehörden zu übergeben:
  • Bezahlte Rechnung
  • Zolldeklaration
  • Dokument der Trophäenbewertungskommision
  • Veterinärärztliches Zeugnis(unterzeichnet von einem Amtstierarzt)

Hinweise zur Jagdausübung

Der Jagdgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Jagdführers zu folgen. Der Jagdgast darf nur das vom Jagdführer zum Abschuss freigegebene Wild erlegen. Falls geschützte Tierarten geschossen werden, muss der Jagdgast die daraus resultierenden Konsequenzen tragen.

Die Trophäe des erlegten Wildes steht dem Jagdgast zu, das Wildbret und die Decke können gegen Bezahlung gekauft werden.

Falls ein angeschweißtes und bei der Nachsuche nicht zur Strecke gekommenes Stück Wild später verendet aufgefunden wird, wird der für das anschweißen verrechnete Betrag vom Abschusspreis der Trophäe bei der Endabrechnung abgezogen.

Jede in Ungarn erbeutete Trophäe ist bei einer staatlichen Landes oder Komitat’s Bewertungskommission vorzulegen und zu bewerten.

Die Trophäen Bewertungskommission ist berechtigt, hochkapitale Trophäen zum nationalen Wert zu deklarieren. In diesem Fall bleibt die Trophäe im Besitze des ungarischen Staates. Der Jagdgast bezahlt dann 25 % des Abschusspreises und erhält eine Kopie der Trophäe.

Der Jagdgast ist verpflichtet, eine 15 % Abweichung von der vertraglich vereinbarten Trophäenstärke zu akzeptieren (falls es im Jagdvertrag nicht anders vereinbart worden ist). Im Falle einer größeren als 15%igen Abweichung ist der Jagdgast nicht verpflichtet die Abschussgebühr zu bezahlen und hat keinen Anspruch auf die Trophäe.

Die Zahlungsverpflichtungen des Jagdgastes erstrecken sich auf alle abgegebenen Schüsse sowie die im Revier und vom Veranstalter in Anspruch genommenen Dienstleistungen, welche in die Abschussliste und das Jagdprotokoll verpflichtend eingetragen werden und mit Unterschrift des Jagdgastes sowie des Jagdveranstalters anerkannt werden.

Laut ungarischem Jagdgesetz darf jeder Jagdgast nur mit seiner eigenen Waffe die Jagd ausüben.

Die Verwendung von automatischen oder halbautomatischen Waffen ist in Ungarn nicht zulässig.

Für jeden ausländischen Jagdgast muss vor Jagdbeginn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und jeder ausländische Jagdgast muss über eine für das jeweilige Jagdland gültige Jagdlizenz verfügen..

Für alle anderen im Vertrag und nicht geregelten Punkte sind die jeweiligen Gesetze und Rechtsvorschriften des Gastlandes maßgebend.