Floba Jagdreisen

Zur Jagd

Unsere über viele Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Vermittlung von Jagdreisen und der persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, Jagdgästen, Partnern und Partnerrevieren sollten ein Garant dafür sein, dass wir und unsere Partner vor Ort alles tun werden, damit Sie den gewünschten Jagderfolg und einen schönen Aufenthalt im Gastland haben werden.

Sie bekommen von uns auf Wunsch ein Angebot, das auf Ihre speziellen Wünsche bezüglich der zu bejagenden Wildarten, Trophäenstärke, Unterkunft, körperlicher Belastbarkeit usw. ganz individuell erarbeitet wird und wir werden Ihnen die am meisten Erfolg versprechenden Reviere vorschlagen und bemüht sein, damit Ihre Jagdreise zu einem unvergesslichen Erlebnis wird und Sie auch in zukünftig gerne wieder mit uns jagen möchten. Und das ganz unabhängig davon, ob sie auf Ihren Lebenshirsch jagen möchten oder wir eine preiswerte Jagdreise oder eine unserer Pauschaljagden für Sie organisieren dürfen.

Aktuelle Jagdreisen

rotwild.jpg Rothirsch

Jagdzeit:

  • Kronenhirsche: 01. September – 31. Oktober
  • Abschusshirsche, Kahlwild: 01. September – 31. Januar
  • Kälber: 01. September - 28. Januar
rehwild.jpg Rehbock

Jagdzeit:

  • Rehbock: 15. April – 30. September
  • Ricke und Kitz: 01. Oktober - 31. Januar
  • Beste Zeit: ab Mitte April und zur Blattzeit
schwarzwild.jpg Schwarzwild Einzeljagd

Jagdzeit:

  • Keiler, Überläufer, Frischling: ganzjährig
  • Bache: 01. Juli – 31. Januar
schwarzwild_gemeinschaft.jpg Schwarzwild Gemeinschaftsjagd

Jagdzeit:

  • Ab Mitte Nowember bis 31. Januar
damwild.jpg Damwild

Jagdzeit:

  • Damhirsch: 01. Oktober - 31. Dezember
  • Abschusshirsch, Damtier/Kalb: 01. Oktober – 31. Januar
muffelwild.jpg Muffelwild

Jagdzeit:

  • Muffelwidder: 01. September - 28. Februar
niederwild.jpg Niederwildjagden

Jagdzeit:

  • Fasan: 01. Oktober - 31. Januar
  • Feldhase: 01. September - 31. Dezember
  • Rebhuhn: 01. Oktober - 30. Nowember
  • Wildenten: 01. September - 31. Januar
  • Türkentauben: 01. August - 15. Februar
  • Ringeltauben: 01. August - 31. Dezember
  • Saatgänse: 01. Oktober - 31. Januar
  • Fuchs: ganzjährig

Zur Jagd

Unsere über viele Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Vermittlung von Jagdreisen und der persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, Jagdgästen, Partnern und Partnerrevieren sollten ein Garant dafür sein, dass wir und unsere Partner vor Ort alles tun werden, damit Sie den gewünschten Jagderfolg und einen schönen Aufenthalt im Gastland haben werden.

Sie bekommen von uns auf Wunsch ein Angebot, das auf Ihre speziellen Wünsche bezüglich der zu bejagenden Wildarten, Trophäenstärke, Unterkunft, körperlicher Belastbarkeit usw. ganz individuell erarbeitet wird und wir werden Ihnen die am meisten Erfolg versprechenden Reviere vorschlagen und bemüht sein, damit Ihre Jagdreise zu einem unvergesslichen Erlebnis wird und Sie auch in zukünftig gerne wieder mit uns jagen möchten. Und das ganz unabhängig davon, ob sie auf Ihren Lebenshirsch jagen möchten oder wir eine preiswerte Jagdreise oder eine unserer Pauschaljagden für Sie organisieren dürfen.

Aktuelle Jagdreisen

hirsch Rothirsch

Jagdzeit:

  • Hirsch: 16. August – 14. Januar
  • Hirschkühe/Kälber: 01. Oktober - 14. Januar
Muffelwild Muffelwidder

Jagdzeit:

  • Muffelwidder: ganzjährig
sau Schwarzwild Einzeljagd

Jagdzeit:

  • Keiler, Überläufer, Frischling: ganzjährig
  • Bache: 01. September – 31. Januar
sau_gemeinschaft Schwarzwild Gemeinschaftsjagd

Jagdzeit:

  • Ab Oktober bis Januar
baer Bär

Jagdzeit:

  • Bär: 01. März - 15. Mai und 16. September - 15. Dezember

Zur Jagd

Unsere über viele Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Vermittlung von Jagdreisen und der persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, Jagdgästen, Partnern und Partnerrevieren sollten ein Garant dafür sein, dass wir und unsere Partner vor Ort alles tun werden, damit Sie den gewünschten Jagderfolg und einen schönen Aufenthalt im Gastland haben werden.

Sie bekommen von uns auf Wunsch ein Angebot, das auf Ihre speziellen Wünsche bezüglich der zu bejagenden Wildarten, Trophäenstärke, Unterkunft, körperlicher Belastbarkeit usw. ganz individuell erarbeitet wird und wir werden Ihnen die am meisten Erfolg versprechenden Reviere vorschlagen und bemüht sein, damit Ihre Jagdreise zu einem unvergesslichen Erlebnis wird und Sie auch in zukünftig gerne wieder mit uns jagen möchten. Und das ganz unabhängig davon, ob sie auf Ihren Lebenshirsch jagen möchten oder wir eine preiswerte Jagdreise oder eine unserer Pauschaljagden für Sie organisieren dürfen.

Aktuelle Jagdreisen

sau Estland Einzeljagd Elch, Rehwild, Rothirsch, Schwarzwild

Jagdzeit:

  • Elch: 15. September - 30. November / Kühe/Kälber ab 1. Oktober
  • Rehwild: 01. Juni - 30. November
  • Rothirsch: 01. September – 31. Januar
  • Schwarzwild: 01. Juni – 28. Februar

Zur Jagd

Die Türkei ist das unbestritten führende Land auf kapitale Keiler und Bezoar Steinböcke. Keiler mit maximal bis zu über 300 KG Lebendgewicht und mit Waffenlängen um die 30 cm Länge kommen jedes Jahr zur Strecke.

Der Rekordkeiler unseres Partners hatte eine Waffenlänge von 34 und 32 cm.

Die bis über 100000 ha grossen exclusiven Jagdgebiete haben zusammen die gewaltige Fläche von über 700000 ha und liegen am und über dem Mittelmeer auf einer Höhe von bis zu 800 Metern ( Zielflughäfen Bodrum und Dalaman) und 1 bis 2 Autostunden von Ankara (Zielflughafen Ankara) auf 600 bis 1500 Metern Seehöhe und sind meist in bergigem und bewaldetem Terrainin, bieten den Keiler ungestörte Einstände und idealen Lebensraum um dort alt zu werden und zu kapitalen Exemplaren heranzuwachsen.

Unser Partner hat im letzten Jahr mit seinen Gästen über 300 Keiler mit Waffenlängen zwischen 19 und über 30 cm (Durchschnittslänge ca. 23 cm) und Gewichten von 120 bis über 300 KG erlegt.

Jeder seiner Gäste erlegte 2013 im Schnitt 4 Keiler und es ist meist so, dass in einer Nacht mehrere kapitale Keiler in Anblick kommen und jeder Jäger auch bei Führung 2:1 mindestens einmal pro Pirsch zu Schuss kommt.

Für die Jagdgäste werden im jeweiligen Jagdgebiet im Vorfeld viele Kirrungen beschickt, in deren Nähe Sie nachts mit dem Geländewagen fahren und dann die Kirrungen auf der Suche nach kapitalen Keilern anpirschen und die Stärksten zur Strecke bringen.

Unser Jagdgebiet auf Bezoar Steinböcke hat eine Größe von über 140000 ha und Steinbock-Trophäen bis über 125 cm Hornlänge sind möglich.

Hervorragende Betreung von der Ankunft bis zur Abreise ist selbstverständlich und Sie werden begeistet sein von der Professionalität und Gastfreundschaft des Outfitters und seinem Team und der Jagd.

Kapitale Keiler in der Türkei

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Inkl. 2 Keiler pro Jäger über 20 cm Waffenlänge

€ 2450,-- pro Jäger bei Führung 2:1
€ 2650,-- pro Jäger bei Führung 1:1

Die Pauschale beinhaltet:
  • Abschuss von 2 Keilern ohne Limit pro Jäger
  • Keiler unter 20 cm Waffenlänge werden nicht berechnet und sind gratis
  • Flughafentransfer ab Ankara, Bodrum, Izmir, Erzurum oder Dalaman (je nach Jagdgebiet)
  • 4 Nächte im guten Hotel oder Jagdhaus mit VP (je nach Jagdgebiet)
  • Bearbeitungsgebühren, Organisation
  • Hervorragende Betreung durch den Veranstalter
  • Jagdführung und alle Fahrten
  • Türkische Jagdlizenz
Nebenkosten in EUR:
  • Einzelzimmerzuschlag: 15.- EUR/Tag
  • Präparation der Keilerwaffen: € 35,-- / Keiler
  • 3 Tage Leihwaffe mit hochwertiger Nachtoptik: € 130,--
  • € 200,-- Aufschlag pro Jäger bei Führung 1:1
  • Getränke, Trinkgelder
  • Verlängerungstage € 200,--/Tag
  • Angeschweisst und nicht gefunden € 500,-- je Keiler
  • Fehlschuss € 100,--
  • Trophäen Transport auf Anfrage
  • Zusätzliche Abschüsse von Keilern nach Preisliste s. u.
  • Flüge in die Türkei

Bemessungsgrundlage in der Türkei ist die längere der beiden Waffen

Waffenlänge EUR
bis 19,99 cm Gratis
20 bis 21,99 cm 1.300.-
22 bis 23,99 cm 1.450.-
24 bis 25,99 cm 1.750.-
ab 26,00 cm 2.550.-
Angeschweisst 500.-
Fehlschuss 100.-
Präparation der Waffen 35.-/Keiler

VIP Jagd (für Jagdgäste die mindestens 4 Keiler erlegen möchten)

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€ 1850,-- Basiskosten inkl. ein Keiler ohne Limit

Die Pauschale beinhaltet:
  • Abschuss von 1 Keiler ohne Limit
    (Keiler unter 18 cm Waffenlänge werden nicht angerechnet und sind gratis)
  • Flughafentransfer ab Ankara, Bodrum, Izmir oder Dalaman
    (je nach Jagdgebiet)
  • 7 Tage im ***** Hotel mit VP
  • 5 Nächte Jagd
  • Bearbeitungsgebühren, Organisation
  • Hervorragende Betreung durch den Veranstalter
  • 1:1 Jagdführung und alle Fahrten
  • Türkische Jagdlizenz
Nebenkosten in EUR:
  • Präparation der Keilerwaffen: € 35,-- / Keiler
  • 5 Tage Leihwaffe mit hochwertiger Nachtoptik: € 130,--
  • Getränke, Trinkgelder
  • Angeschweisst und nicht gefunden € 500,-- je Keiler
  • Fehlschuss € 100,--
  • Trophäen Transport auf Anfrage
  • Zusätzliche Abschüsse von Keilern nach Preisliste s. o.
  • Flüge nach Bodrum, Dalarna oder Ankara
  • Nichtjagende Begleitpersonen (Preise auf Anfrage)

Bezoar Steinbock

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Paketpreis inkl. 1 Steinbock bis 100 cm Schlauchlänge für € 7990,--

Der Bezoar Steinbock mit seiner beeindruckenden Trophäe und Gewichten bis zu max. 90 kg, wird von uns in einem über 140000 ha grossen Teil des Taurus Gebirges in der Nähe der türkischen Ägäis auf bis zu 1700 m bejagd.

Die Jagdgäste erlegten in den vergangenen Jahren Böcke mit Schlauchlängen von 95 bis über 125 cm (Durchschnitt 105 bis 115 cm).

Bei den von unserem Partner organisierten Steinbockjagden werden die kapitalen Böcke im Vorfeld der Jagd von den Jagdführern bestätigt. Dies ist auch der Grund warum unsere Gäste zu 99% auf einen starken Bock zu Schuss kommen.

Die Jagdführer nehmen Rücksicht auf die Kondition der Jagdgäste und es gibt dort auch Gebiete in denen Jäger mit etwas weniger Bergerfahrung auf einen kapitalen Steinbock zu Schuss kommen.

Sollte es wieder Erwarten nicht auf Anhieb mit dem Abschuss klappen bietet unser Outfitter dem Jäger an es in der gleichen Jagdsaison noch einmal zu versuchen. Der Jagdgast trägt in diesem Falle nur die Kosten für Flug, Unterkunft, Verpflegung und Flughafentransfer.

Jagdzeit 1. September bis 31. März (wir empfehlen die Jagd zur Brunft im November und Dezember).

content_bezoar Inklusiv Leistungen:
  • Abschuss von einem Bezoar Steinbock bis 100 cm Schlauchlänge
  • Transfer vom und zum Flughafen Dalaman
  • 4 Tage Jagd inkl. Jagdführung und allen Revierfahrten (bis Ihr Steinbock liegt)
  • 5 Übernachtungen in einem Hotel, einer Jagdlodge oder in einem Camp (je nach Jagdgebiet und gewünschter Trophäenstärke)
  • Vollverpflegung
  • Hervorragende Betreung durch unseren Outfitter
  • Jagdlizenz
  • Organisationsgebühr / Steuern
Nebenkosten und Extras:
  • 150,-- Aufpreis für jeden angefangenen cm über 100 cm
  • Getränke, Trinkgelder, Extrawünsche
  • Verlängerungstag mit Jagdführung € 350,-- / Tag
  • Begleitperson € 600,--
  • Leihwaffe € 150,--
  • Trophäentransport auf Anfrage
  • Präparationskosten:
    • Vorpräparation von Schädel + Cape: € 250,--
    • Kopf - Schulter Präparat ab € 550,--
Angeschweisst und trotz Nachsuche nicht gefunden gilt als erlegt Fehlschuss: € 250,--

Zur Jagd

Unsere über viele Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Vermittlung von Jagdreisen und der persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, Jagdgästen, Partnern und Partnerrevieren sollten ein Garant dafür sein, dass wir und unsere Partner vor Ort alles tun werden, damit Sie den gewünschten Jagderfolg und einen schönen Aufenthalt im Gastland haben werden.

Unsere Jagdgebiete in Tschechien für Sika, Mufflon, Damwild, Reh- und Schwarzwild liegen zwischen Pilsen und Most.
Auf Rotwild jagen wir hoch oben im Erzgebirge zwischen Chomutov und der Grenze nach Sachsen.
Alle Reviere sind hervorragend betreut und haben einen hohen Wildstand mit z.T. hochkapitalen Trophäen.

Aktuelle Jagdreisen

rotwild.jpg Rothirsch

Jagdzeit:

  • 01. August – 15. Januar
muffelwild.jpg Muffelwild

Jagdzeit:

  • Muffelwidder: 01. August - 31. Dezember
  • Im Gatter ganzjährige Jagdzeit auf Widder
schwarzwild.jpg Schwarzwild Einzeljagd

Jagdzeit:

  • Überläufer, Frischling: ganzjährig
  • Keiler, Bache: 01. August – 31. Januar
sikawild.jpg Sikawild

Jagdzeit:

  • 01. August - 15. Januar
damwild.jpg Damwild

Jagdzeit:

  • Damhirsch: 01. September - 31. Dezember
rehwild.jpg Rehbock

Jagdzeit:

  • Rehbock: 16. Mai – 30. September
  • Ricke und Kitz: 01. September - 31. Dezember
  • Beste Zeit: ab Mitte Mai und zur Blattzeit
schwarzwild_gemeinschaft.jpg Drückjagd auf Schwarzwild und Schalenwild

Zusatztag auf Fasan und Niederwild auf Anfrage

Jagdzeit:

  • Oktober bis Januar

Zur Jagd

Unsere über viele Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Vermittlung von Jagdreisen und der persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, Jagdgästen, Partnern und Partnerrevieren sollten ein Garant dafür sein, dass wir und unsere Partner vor Ort alles tun werden, damit Sie den gewünschten Jagderfolg und einen schönen Aufenthalt im Gastland haben werden.

Sie bekommen von uns auf Wunsch ein Angebot, das auf Ihre speziellen Wünsche bezüglich der zu bejagenden Wildarten, Trophäenstärke, Unterkunft, körperlicher Belastbarkeit usw. ganz individuell erarbeitet wird und wir werden Ihnen die am meisten Erfolg versprechenden Reviere vorschlagen und bemüht sein, damit Ihre Jagdreise zu einem unvergesslichen Erlebnis wird und Sie auch in zukünftig gerne wieder mit uns jagen möchten. Und das ganz unabhängig davon, ob sie auf Ihren Lebenshirsch jagen möchten oder wir eine preiswerte Jagdreise oder eine unserer Pauschaljagden für Sie organisieren dürfen.

Aktuelle Jagdreisen

rotwild.jpg Rothirsch

Jagdzeit:

  • 20. September – 10. Oktober (beste Zeit)
  • 01. September – 15. November
gams.jpg Gamswild

Jagdzeit:

  • 15. Oktober – 15. November (beste Zeit)
  • 15. September - 15. Dezember
baer.jpg Bär

Jagdzeit:

  • 15. März - 15. Mai
  • 31. September - 31. Dezember
keiler.jpg Keiler Einzeljagd

Jagdzeit:

  • 01. August - 15. Februar
damhirsch.jpg Damhirsch

Jagdzeit:

  • 01. September - 15. November
rehwild.jpg Rehbock

Jagdzeit:

  • 15. Mai – 15. September
wolf.jpg Wolf in den Karpaten

Jagdzeit:

  • 01. November – 31. März

Zur Jagd

Unsere teils bis zu 60000 ha grossen Jagdgebiete in den Gebirgen Spaniens haben zusammen eine Grösse von
mehr als 200000 ha.

Die Jagd auf Mähnenschafe, Beceite, Ronda und Sierra Nevada Steinböcke findet in der Nähe des Mittelmeeres statt und dank dem dortigen milden mediterranem Klima jagen Sie auch im Winter bei meist angenehmen Temperaturen.

Es kann gelegentlich auch einmal etwas Schnee fallen, was die Jagd aber nicht beeinträchtigt und noch interessanter macht.

Bei der Jagd auf den Gredos Steinbock in Zentralspanien auf Höhen bis über 2000 Metern wird im Winter auch
im Schnee gejagd.

Die Jagdführer nehmen Rücksicht auf die Kondition der Gäste und es kommen auch Jäger mit weniger Bergerfahrung und Kondition zur gewünschten Trophäe.

Die Jagdgebiete sind weit über Europas Grenzen hinaus bekannt und es kommen Jäger aus der ganzen Welt, die dort auf Steinböcke und Mähnenschafe jagen.

Bei der Bergjagd wird nicht selten auf Entfernungen über 200 Meter geschossen und es ist von Vorteil, wenn Sie im Vorfeld auch auf weite Entfernungen trainieren.

Sie werden begeistert sein von Wildstand und Professionalität Ihrer Begleiter und den traumhaft schönen Landschaften.

Beste Unterkünfte mit hervorragende Verpflegung sind bei unsern Partnern selbstverständlich und Sie werden begeistert sein von der spanischen Gastfreundschaft.

All unsere Jäger kamen in den letzten Jahren mit Ihrer Wunschtrophäe nach Hause und viele erlegten mehr
als 1 Stück Wild.

Aktuelle Jagdreisen

beceite Beceite Steinbock

Der Beceite Steinbock ist der von Wildbret und Trophäe stärkste spanische Steinbock mit Hornlängen bis über 100 cm.

Zielflughafen: Valencia

Jagdzeit: 01. November – 31. Mai (Geiß bis 28. Februar)
maehnenschaf Mähnenschaf

Die Mähnenschafe wurden vor Jahrzehnten erfolgreich in Spanien ausgewildert und wir haben in unseren Jagdgebieten einen hervorragenden Bestand an Mähnenschafen.

Zielflughafen: Valencia oder Alicante

Jagdzeit: 01. August – 31. Dezember
ronda Ronda Steinbock

Die vom Gebäude und der Trophäe kleinste Unterart des Iberischen Steinbocks mit Hornlängen bis über 75 cm.

Zielflughafen: Granada oder Malaga

Jagdzeit: 01. Oktober – 31. Mai
sierra Sierra Nevada Steinbock

Der Sierra Nevada Steinbock lebt in den Bergen der Sierra Nevada. Spitzentrophäen können Horlnängen von bis zu 85 cm erreichen.

Zielflughafen: Granada oder Malaga

Jagdzeit: 01. Oktober – 31. Mai
gredos Gredos Steinbock

Der Gredos Steinbock ist in Zentralspanien beheimatet und kann Hornlängen bis 90 cm erreichen.
Besonders markant ist die starke Basis und Lyraform der Trophäe.

Zielflughafen: Madrid

Jagdzeit: 01. Oktober – 31. Mai

Sonstige Kosten / Nebenkosten

  • Jagdführung: 15.- / Tag
  • Geländewagen: 1.- / km
  • Benützung des Geländewagens bei der Rehbockjagd: nach Vereinbarung (ab ca. 25.- je Pirschfahrt)
  • Ansitzjagd auf Rehbock: 1.- / km
  • Pferdewagen oder Schlitten: 15.-/ Stunde
  • Mikrobus bis 8 Personen: 1.-/ km
  • Autobus: 2.-/ km
  • Standgeld (Mikrobus und Autobus): 50.-/ Tag
    (Vollpension des Fahrers geht zu Lasten des Jagdgastes)
  • Transfer von Unterkunft zum Revier und Zurück: 10.-/ Fahrt
  • Flughafentransfer mit PKW und Fahrer: auf Anfrage
  • Boot: 2.- / Stunde
  • Motorboot: 8.- / Stunde
  • Traktor: 15.- / Stunde
  • Kugelmunition: 3.- /Stück
  • Schrotpatronen: 0,25.-/Stück
  • Dolmetscher: 100,- / Tag

UNTERKUNFT,VERPFLEGUNG im Jagdhaus (in EUR)

Jagdhaus Doppelzimmer/Person Einzelzimmerzuschlag
Klasse I.a 45.- 20.-
Klasse 1b 40.- 15.-
Klasse II 25.- 10.-
Hund/Tag 5.-

Verpflegung Klasse I. Klasse II
Frühstück 8.- 5.-
Mittagessen 20.- 15.-
Abendessen 20.- 15.-
Lunchpaket 8.-

Bearbeitungsgebühr: 50,- /Jäger
Jagdkarte + Versicherung für 30 Tage: 85,-/Jäger
Trophäenbewertung
Rehbock, Keiler: 20,- pro Stück
Rot- und Damhirsch, Widder: 30,- pro Stück
Trophäenlieferung bis WIEN:
Rot- und Damhirsch, Widde: 50,-/ Stück
Rehbock, Keiler: 15,-/ Stück (max.150,-/Gruppe)
Trophäenlieferung bis Frankfurt:
Rot- und Damhirsch, Widder: 100,-/ Stück
Rehbock, Keiler: 20,-/ Stück (max.200,-/Gruppe)
Andere Lieferorte: auf Anfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Floba Jagd wird als Reisevermittler für Jagdreisen tätig. Die angebotenen Reisen werden demzufolge von Floba Jagd zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter oder Revier nur vermittelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nennen wir den jeweiligen Veranstalter oder das Revier erst auf Anfrage bzw. bei Buchung. Die von Floba Jagd vermittelten Jagdreisen werden vom jeweiligen Veranstalter bzw. Revier in eigener Verantwortung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen.

Gleiches gilt für die Vermittlung einzelner Reiseleistungen wie Reiserücktrittsver sicherung, Mietwagen, Hotelbuchungen, Flüge, Schiffspassagen, Bahn- und Busreisen usw.

Da Floba Jagd nur als Vermittler tätig wird, bestehen über den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern bzw. den weiteren Leistungsträgern und die Gesetze des jeweiligen Landes.

Der Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald Floba Jagd oder der Veranstalter dem Reisenden die Reise schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Die sich für den Reisenden gemäß der Auftragsbestätigung ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar gegenüber Floba Jagd zu erfüllen, falls nicht anders vereinbart. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine erhält der Reisende mit der Jagd- und Reisebestätigung. Im Regelfall zahlt der Reisende die Kosten der Jagdreise unmittelbar an den Veranstalter nach dessen Zahlungsbedingungen.

Die Buchungs- und/oder Bearbeitungsgebühr stellt Floba Jagd in Rechnung. Sie beinhaltet die durch die Bearbeitung und Vemittlung entstandenen Kosten und wird auch dann geschuldet, wenn der Reisende vom Vertrag zurücktritt.

Ohne vollständige und fristgerechte Zahlung der Buchungsgebühr, Anzahlung oder des Reisepreises hat der Reisende weder Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen noch auf die Teilnahme der Jagdreise.

Sind die Jagdkosten in Fremdwährung angegeben, so müssen diese dem Veranstalter in der Landeswährung gezahlt werden. Für den zeitgerechten Zahlungseingang beim Veranstalter ist der Reisende verantwortlich.

§ 3 Haftung

Im Rahmen des Vermittlungsauftrages haftet Floba Jagd für die ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die vom Reiseveranstalter und anderen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen. Angaben, die Floba Jagd über die Reise weitergibt, erfolgen ausschließlich nach Angaben der Veranstalter bzw. Leistungsträger. Die gemachten Angaben sind demzufolge nur an den Reisenden weitergegeben. Für den Vertrag mit dem Veranstalter bzw. Leistungsträger sind deren Angaben maßgebend.

Eine Jagdreise ist mit einer sonstigen Reise nur bedingt zu vergleichen. Deshalb müssen Reisende im Rahmen des Zumutbaren, Abweichungen von der Beschreibung der Reise und einzelner Leistungen im Prospekt oder im Angebot hingenommen werden.

In keinem Fall haftet Floba Jagd für den Jagderfolg des Reisenden. Eine Garantie für die Qualität des zu bejagenden Wildes und den jagdlichen Erfolg kann nicht gewährleistet werden, so dass jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Teilnehmer an Jagdreisen übernehmen die volle Verantwortung für alle Risiken und Gefahren, die mit einer Jagdreise verbunden sind. Jeder Schuss erfolgt auf Risiko des reisenden Jägers. Sollte der reisende Jäger ein nicht durch den Jagdleiter/Jagdführer freigegebenes Stück Wild erlegen, hat er mit einer deutlich höheren Abschussgebühr und strafrechtlichen Konsequenzen des Jagdlandes zu rechnen.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen vor Ort zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte dennoch keine Abhilfe erfolgen, muss die Beanstandung in einem Protokoll aufgenommen werden, das vom Jagdgast und dem Veranstalter zu unterzeichnen ist.

§ 4 Reiserücktritt durch den Veranstalter

Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten wenn die Durchführung der Reise auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder unmöglich ist, wie z.B. durch Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse und ähnliches. Wenn dem Reisenden kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreitet werden kann, werden bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet.

§ 5 Reiserücktritt durch den Reisenden

Ein Reiserücktritt durch den Reisenden ist möglich und muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es steht dem Reisenden jedoch frei seine gebuchte Jagdreise an einen Dritten zu übertragen. Dieser muss zur gleichen Reisezeit und im gleichen Jagdprogramm reisen. Außerdem müssen die Anforderungen des Jagdangebotes erfüllt werden.

Kann kein Ersatzkunde benannt werden, so entstehen dem Reisenden bei Rücktritt folgende Kosten: Bearbeitungsgebühr, Kosten für Absage bereits getätigter Reservierungen, Waffeneinfuhrerlaubnis, Flüge, Busreisen etc.
  • 40% der Jagdkosten bei Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn.
  • 70% der Jagdkosten bei Reiserücktritt bis 11 Tage vor Reisebeginn.
  • 90% der Jagdkosten bei Reiserücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn.
Sollten im Vertrag des Veranstalters andere Rücktrittsbedingungen aufgeführt sein, so gelten diese.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,
z.B. bei der Gothaer Versicherung (Info  Antragsformular)

§ 6 Vorzeitiger Abbruch der Reise

Sollte der Reisende, aus welchen Gründen auch immer, seine Reise vorzeitig abbrechen, muss auf jeden Fall der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Umbuchungen von Tickets, Hotels, zusätzlichen Transfers und ähnlichem müssen in diesem Fall vom Reisenden selbst getragen werden.

§ 7 Trophäen

Transport und Präparation von Trophäen und deren Aus- oder Einfuhr sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente sind nicht Leistungen von Floba Jagd. Wir sind aber selbstverständlich gerne behilflich. Behördliche Auflagen sind vom Reisenden selbst zu erfüllen. Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes sowie des Veranstalters. Ansprüche oder Einsprüche des Reisenden hieraus haben gegenüber Floba Jagd keine Wirkung.

§ 8 Versicherung

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer Reise- Rücktrittsversicherung wird dem Reisenden empfohlen. Der Jagdgast ist verpflichtet selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise und der Jagd vom Jagdgast selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, übernimmt Floba Jagd keine Haftung.

§ 9 Jagdrechtliche Vorschriften des Gastlandes

Der Reisende ist verpflichtet, die im Jagdland verbindlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu.

Der Reisende muss im Besitz einer gültigen Jagderlaubnis des jeweiligen Jagdlandes sowie des entsprechenden Versicherungsschutzes sein bzw. vor Reiseantritt rechtzeitig erlangen. Gleiches gilt für die Waffeneinfuhrerlaubnis und eventuelle Impfzeugnisse für Jagdhunde.

§ 10 Buchungen für mehrere Personen

Bucht ein Reisender für mehrere Personen, so gilt er als bevollmächtigter Vertreter der angemeldeten Personen und haftet persönlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Durch diese Personen.

§ 11 Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertrages sowie der dem Vermittlungsvertrages zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die Bestimmung , die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

Alle Vereinbarungen die nicht im Jagdvertrag geregelt sind bedürfen der Schriftform oder gelten als nicht vereinbart.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, für beide Teile Garmisch Patenkirchen.

Floba Jagdversand und Jagdreise Vermittlung
Dorfstrasse 3
D-82497 Unterammergau
Mail: info@floba-jagd.de
Tel: +49(0)160 97908544
Fax.: +49(0)8822 923962

Geschäftsinhaber: Florian Erhart USt-ID-Nr. DE 169236598

§ 12 Änderung dieser AGB und Salvatorische Klausel

Floba Jagdversand behält sich vor, diese AGB´s jederzeit und ohne Gründe zu ändern. Sollte einer dieser AGB´s unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dieser in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.

§ 13 Sicherheit

Bei einer Bestellung werden Ihre persöhnlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum in unserer EDV-Anlage abgespeichert. Ein fehlerfreier Shop ist unser Traum. Leider lassen sich Fehler nie ganz vermeiden. Wir müssen uns deshalb Irrtum, technische Änderungen und Verbesserungen vorbehalten.

Allgemeines zur Jagd im Ausland

Seit dem Eintritt in die EU werden an den Grenzübergängen die Dokumente der Jäger nicht mehr kontrolliert. Aber von Polizei und Zoll werden Einreisende auch außerhalb der Grenzen weiterhin stichprobenartig überprüft. Zur Einfuhr der Jagdwaffen benötigen EU Bürger folgende Dokumente:
  • Den Europäischen Feuerwaffenpass
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einladungsbrief des Veranstalters oder Reviers
  • !!! auch Bürger aus der Schweiz bekommen einen EU Feuerwaffenpass !!!
Bei der Ausreise aus Ungarn und Kroatien sind eine Bestätigung (Rechnung) des Reviers, sowie des Dokument der Trophäenbewertungskommision mitzuführen.

Einfuhr von Waffen

Einer Waffeneinfuhrgenehmigung für EU Bürger bedarf es künftig nicht mehr. Die Waffen dürfen im Rahmen des New Yorker Abkommens mit dem Europäischen Feuerwaffenpass transportiert werden.

Zoll- und Grenzkontrollen

Innerhalb der Binnengrenzen der EU werden keine Zoll- und Grenzkontrollen mehr durchgeführt, aber nach gebräuchlicher Praxis der EU können Sie im Umkreis der Grenze jederzeit von Polizei oder Zoll kontrolliert werden.

Rechtliche Regelung

Die rechtlichen Grundlagen zur Regelung der Jagdvermittlung ändern sich nicht. Die Voraussetzung für eine Jagd in Ungarn ist weiterhin der Jagdvertrag. Einen solchen Jagdvertrag dürfen weiterhin nur die vom Ungarischen Wirtschaftsministerium registrierten Unternehmen abschließen. Darüber hinaus bedarf es zur Jagd einer ungarischen Jagdkarte sowie einer ungarischen Jagd Haftpflichtversicherung. Ein Jagdvertrag darf nur mit solchen Jagdgästen abgeschlossen werden, die in ihrem Heimatland über eine gültige Jagdkarte verfügen. Im Falle des Erlegens vom geschützten Wild ist nach Maßgabe der jeweils geltenden Gesetze Strafe zu zahlen und mit anderen Konsequenzen zu rechnen.

Grenztierärztliche Untersuchung

Gemäß den Richtlinien der EU werden künftig bei Trophäen und Wildbret an den Grenzübergängen keine tierärztlichen Untersuchungen mehr durchgeführt. Beim Transport von Trophäen und Wildbret wird für eine trotzdem mögliche Kontrolle die Rechnung und die Trophäenbewertungsurkunde benötigt.

Wichtige Hinweise für die Jagdgäste aus nicht EU-Staaten

Zur Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung sind beim Zoll weiterhin die folgenden Unterlagen vorzuzeigen:
  • Reisepass
  • Einladungsbrief des Jagdveranstalters
  • Im Heimatland gültige Jagdkarte
Für die Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung können Sie in Ungarn ausschließlich die folgenden Grenzübergänge in Anspruch nehmen: Hegyeshalom/Nickelsdorf und Flughafen Budapest Ferihegy

Zur Mitnahme von Trophäen in Länder außerhalb der EU sind bei Ausreise aus der EU folgende Unterlagen an die Zollbehörden zu übergeben:
  • Bezahlte Rechnung
  • Zolldeklaration
  • Dokument der Trophäenbewertungskommision
  • Veterinärärztliches Zeugnis(unterzeichnet von einem Amtstierarzt)

Hinweise zur Jagdausübung

Der Jagdgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Jagdführers zu folgen. Der Jagdgast darf nur das vom Jagdführer zum Abschuss freigegebene Wild erlegen. Falls geschützte Tierarten geschossen werden, muss der Jagdgast die daraus resultierenden Konsequenzen tragen.

Die Trophäe des erlegten Wildes steht dem Jagdgast zu, das Wildbret und die Decke können gegen Bezahlung gekauft werden.

Falls ein angeschweißtes und bei der Nachsuche nicht zur Strecke gekommenes Stück Wild später verendet aufgefunden wird, wird der für das anschweißen verrechnete Betrag vom Abschusspreis der Trophäe bei der Endabrechnung abgezogen.

Jede in Ungarn erbeutete Trophäe ist bei einer staatlichen Landes oder Komitat’s Bewertungskommission vorzulegen und zu bewerten.

Die Trophäen Bewertungskommission ist berechtigt, hochkapitale Trophäen zum nationalen Wert zu deklarieren. In diesem Fall bleibt die Trophäe im Besitze des ungarischen Staates. Der Jagdgast bezahlt dann 25 % des Abschusspreises und erhält eine Kopie der Trophäe.

Der Jagdgast ist verpflichtet, eine 15 % Abweichung von der vertraglich vereinbarten Trophäenstärke zu akzeptieren (falls es im Jagdvertrag nicht anders vereinbart worden ist). Im Falle einer größeren als 15%igen Abweichung ist der Jagdgast nicht verpflichtet die Abschussgebühr zu bezahlen und hat keinen Anspruch auf die Trophäe.

Die Zahlungsverpflichtungen des Jagdgastes erstrecken sich auf alle abgegebenen Schüsse sowie die im Revier und vom Veranstalter in Anspruch genommenen Dienstleistungen, welche in die Abschussliste und das Jagdprotokoll verpflichtend eingetragen werden und mit Unterschrift des Jagdgastes sowie des Jagdveranstalters anerkannt werden.

Laut ungarischem Jagdgesetz darf jeder Jagdgast nur mit seiner eigenen Waffe die Jagd ausüben.

Die Verwendung von automatischen oder halbautomatischen Waffen ist in Ungarn nicht zulässig.

Für jeden ausländischen Jagdgast muss vor Jagdbeginn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und jeder ausländische Jagdgast muss über eine für das jeweilige Jagdland gültige Jagdlizenz verfügen..

Für alle anderen im Vertrag und nicht geregelten Punkte sind die jeweiligen Gesetze und Rechtsvorschriften des Gastlandes maßgebend.

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Florian Erhart
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82497 Unterammergau
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Telefax: 08822 923962
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